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Grammatik: Regeln für die Bildung und den Gebrauch des Konjunktivs I

Text/Fotos: Sprache-Kompakt Redaktion  

Aussagen eines Sprechers können auch Informationen aus zweiter Hand enthalten. Mit dem Konjunktiv I weist der Sprecher formal darauf hin, dass er einen Sachverhalt nicht aus eigenem Wissen heraus wiedergibt, sondern sich auf die Aussagen eines anderen beruft.

Die Bildung des Konjunktivs I

Bis auf wenige Ausnahmen gibt es eine echte eigene Konjunktiv-I-Form nur in der dritten Person Singular, wo er sich an das Präsens des Verbs anlehnt und statt des auslautenden "t" ein "e" aufweist.

er/sie/es kaufe (Präsens: kauft)
er/sie/es gehe (Präsens: geht)

Sehr selten gibt es Konjunktiv-I-Formen auch für die erste und zweite Person Singular sowie für die zweite Person Plural.

du habest (Präsens: hast)
ihr habet (Präsens: habt)
ich wisse (Präsens: weiß)

Eine für alle Gesprächsrollen durchgängig eigene Form weist der Konjunktiv I lediglich beim Verb "sein" auf.

ich sei
du seist
er/sie/es sei
wir seien
ihr seiet
sie seien

Referierte Inhalte können außer einer neutralen Tempus-Perspektive auch Bezüge zur Vergangenheit beziehungsweise Zukunft haben. Die Markierung der entsprechenden Verbformen erfolgt hier über die Hilfsverben "haben", "sein" und "werden".

Er sagt, er habe die Maßnahmen schon eingeleitet.
Er sagt, er sei in der Besprechung gewesen.
Er sagt, er werde die Maßnahmen rechtzeitig einleiten.

Gebrauch des Konjunktiv I

Auf die Konjunktiv-I-Formen zur Kennzeichnung referierter Inhalte wird heute fast ausschließlich im gehobenen Sprachgebrauch sowie in Zeitungen und Nachrichtensendungen des Fernsehens zurückgegriffen. In der Alltagssprache übernimmt der Konjunktiv II (insbesonders in seiner analytischen Form als Verbklammer mit "würde") zusehends die Aufgaben des Konjunktivs I oder es wird gleich auf das Präsens zurückgegriffen. Da beim Referieren die Quelle zumeist schon genannt wird und so aus dem Kontext des Gesagten heraus klar wird, dass es sich um einen referierten Inhalt handelt, verzichten viele Sprecher auf die nicht jedem präsenten Formen des Konjunktivs I.

Die Zeitung schreibt, es hätte ein schweres Unglück gegeben.
(besser: Die Zeitung schreibt, es habe ein schweres Unglück gegeben.)
Die Zeitung schreibt, es hat ein schweres Unglück gegeben.
Die Zeitung schreibt, dass es ein schweres Unglück gegeben hat.
(besser: Die Zeitung schreibt, dass es ein schweres Unglück gegeben habe.)

Sprachliche Nuancen

Mit dem Ersatz des Konjunktivs I verliert der Sprecher jedoch eine subtile Möglichkeit, seine Haltung beziehungsweise seine Meinung zum referierten Inhalt sowie zur Quelle der Referenz nuanciert zum Ausdruck zu bringen. Während der Sprecher mit dem Konjunktiv I eine neutrale Haltung einnimmt, zeugt die uneingeschränkte Geltung des Indikativ Präsens von einem hohen Vertrauen in die Quelle und den vermittelten Inhalts während die eingeschränkte Geltung des Konjunktivs II Zweifel an der Glaubwürdigkeit mitschwingen lässt.

Die FAZ schreibt, es habe einen Ehestreit in der Ludwigstraße gegeben.
Die Bild-Zeitung schreibt, die Eheleute wären mit Äxten aufeinander losgegangen.

Korrekter Sprachgebrauch

Grammatisch korrekt wird der Konjunktiv I immer dann eingesetzt, wenn sich seine Formen hörbar von den entsprechenden Formen des Präsens unterscheiden. Andernfalls tritt der Konjunktiv II an seine Stelle.

Sie sagten, sie führen im Sommer in Urlaub.
Sie sagten, sie würden im Sommer verreisen.

Formelhafte Rede

Über die Funktion des Referierens beziehungsweise Zitierens hinaus kommt der Konjunktiv fast nur noch in formelhaften Redewendungen beziehungsweise im altertümlichen Sprachgebrauch vor.

Gott sei seiner armen Seele gnädig.
Möge das Glück ihm stets wohlgesonnen sein.
Seien wir doch mal ehrlich ...
Man nehme 100 Gramm Zucker ...
... komme, was da wolle.
Da sage nur einer, es gebe keine Gerechtigkeit mehr.

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